AGBs
Gegenstand:
Ich führe eine Praxis für Komplementärtherapie und praktiziere die Methoden Yoga und Shiatsu. Ich arbeite körper- und prozesszentriert. Ich richte mich nach den Grundsätzen der Salutogenese.
Honorar:
Shiatsu-Einzeltherapie – CHF 120.00. Das Honorar deckt eine Stunde Therapie ab. Die Therapie enthält das Gespräch und die körpertherapeutische Behandlung / Begleitung.
Für Menschen in schwierigen finanziellen Verhältnissen kann das Honorar nach Absprache angepasst werden.
Yoga-Therapie – CHF 100.00 / Stunde – jede weitere 15 Minuten / + CHF 10.00.
Paare und Gruppen, Eltern mit Kindern nach Vereinbarung.
Krankenkassenanerkennung:
Als Shiatsu-Therapeutin bin ich krankenkassenanerkannt. Behandlungskosten werden im Rahmen der Zusatzversicherung von den meisten Krankenkassen teilweise übernommen. Bitte klären Sie mit Ihrer Krankenkasse ab, ob das in Ihrem Fall auch zutrifft.
Absagen von Terminen:
Falls Sie verhindert sind, einen vereinbarten Termin wahrzunehmen, bitte ich Sie um Mitteilung 48 Stunden vorher, mindestens aber 24 Stunden vorher.
Nicht wahrgenommene bzw. fristgerecht verschobene Termine werden verrechnet, ausser im Krankheitsfall oder in Notfällen.
Schweigepflicht:
Ich bin an die Schweigepflicht gebunden und werde ohne Ihre Einwilligung keine Auskünfte an Dritte erteilen.
Ethik:
Als Komplementär-Therapeutin Oda KT, Shiatsu- sowie Yoga-Therapeutin bin ich Mitglied des Erfahrungsmedizinischen Registers EMR, der Schweizerischen Gesellschaft für Shiatsu, sowie dem Berufsverband Yoga-Schweiz und verpflichte mich zur Einhaltung der Schweigepflicht, der ethischen Richtlinien und zur kontinuierlichen Weiterbildung sowie zu regelmässiger Inter- und Supervision.
Therapieprozess:
Die Intensität und der Rhytmus der Therapie richten sich nach dem Thema und dem vereinbarten Ziel der Therapie. Sequenzen von 3 bis 10 Sitzungen haben sich bisher gut bewährt. Die Therapie kann von beiden Seiten beendet werden.